Rechtsprechung
OLG Celle, 24.10.2001 - 2 W 111/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Verbraucherinsolvenz: Änderung des Schuldenbereinigungsplans bei Änderungsbedarf; Zustimmungsersetzung bei nur geringfügiger Quotenabweichung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 7 InsO ; § 307 Abs. 3 S. 1 InsO ; § 309 InsO
Sofortige Beschwerde; Änderung eines Schuldenbereinigungsplans ; Insolvenz; Befriedigungsquote; Zustimmungsersetzungsentscheidung; Ermessensspielraum; Wirtschaftliche Schlechterstellung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige Beschwerde; Änderung eines Schuldenbereinigungsplans ; Insolvenz; Befriedigungsquote; Zustimmungsersetzungsentscheidung; Ermessensspielraum; Wirtschaftliche Schlechterstellung
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Gerichtliches Ermessen im Zustimmungsersetzungsverfahren
- zvi-online.de
InsO §§ 7, 307 Abs. 3 Satz 1, § 309
Keine Versagung der Restschuldbefreiung wegen geringfügiger Quotenabweichung - Judicialis
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 7 § 307 Abs. 3 S. 1 § 309
Insolvenzrecht - Änderung des Schuldenbereinigungsplans - Ersetzung der Zustimmung - Ermessenspielraum des Gerichts - geringfügige Quotenabweichungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 12.09.2000 - 5 T 683/00
- OLG Celle, 16.10.2000 - 2 W 99/00
- AG Gifhorn, 09.08.2001 - 36 IK 99/00
- LG Hildesheim, 11.09.2001 - 5 T 619/01
- OLG Celle, 24.10.2001 - 2 W 111/01
Papierfundstellen
- NZI 2002, 213
- NZI 2002, 41
- ZInsO 2001, 1062
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- AG Köln, 28.07.2000 - 72 IK 80/99
Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot durch Nichtbeachtung von …
Auszug aus OLG Celle, 24.10.2001 - 2 W 111/01
Da verschwindend geringe Abweichungen der im Verfahren zu erwartenden Befriedigung noch keinen Versagungsgrund nach § 309 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO darstellen, sondern das Insolvenzgericht bei der Zustimmungsersetzungsentscheidung einen gewissen Ermessensspielraum hat (vgl. LG Berlin, ZInsO 2000, 404; AG Köln, ZInsO 2000, 461;… Landfermann in: Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, § 309 Rz. 10;… Wenzel in: Kübler/Prütting, InsO, § 309 Rz. 6;… Fuchs in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., S. 1712, Rz. 101), brauchte der Schuldner auch nicht ohne weiteres von sich aus davon auszugehen, dass er seinen Schuldenbereinigungsplan ändern musste. - LG Berlin, 31.05.2000 - 86 T 287/00
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Einwendungen der …
Auszug aus OLG Celle, 24.10.2001 - 2 W 111/01
Da verschwindend geringe Abweichungen der im Verfahren zu erwartenden Befriedigung noch keinen Versagungsgrund nach § 309 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO darstellen, sondern das Insolvenzgericht bei der Zustimmungsersetzungsentscheidung einen gewissen Ermessensspielraum hat (vgl. LG Berlin, ZInsO 2000, 404; AG Köln, ZInsO 2000, 461;… Landfermann in: Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, § 309 Rz. 10;… Wenzel in: Kübler/Prütting, InsO, § 309 Rz. 6;… Fuchs in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., S. 1712, Rz. 101), brauchte der Schuldner auch nicht ohne weiteres von sich aus davon auszugehen, dass er seinen Schuldenbereinigungsplan ändern musste.
- BGH, 12.01.2006 - IX ZB 140/04
Zulässigkeit der Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan nach Ablauf der Frist …
Vielmehr hat das Insolvenzgericht nach pflichtgemäßem Ermessen eigenverantwortlich zu entscheiden, ob bei mehrheitlicher Ablehnung durch die Gläubiger der gerichtliche Schuldenbereinigungsversuch bereits endgültig gescheitert und deshalb unverzüglich über den Insolvenzantrag zu befinden ist oder ob ein erneuter Versuch mit einem geänderten Plan Erfolg verspricht; dabei hat es die Wahrscheinlichkeit einer Einigung gegenüber der Pflicht zur zügigen Durchführung des Verfahrens abzuwägen (BayObLG NZI 2002, 110, 111;… FK-InsO/Grote, 3. Aufl. § 307 Rn. 15 f;… Nerlich/Römermann, InsO § 307 Rn. 17; zu weitgehend OLG Celle ZInsO 2001, 1062, 1063).